top of page

Neues Kreislaufwirtschaftspaket vorgestellt

Kürzlich hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft vorgelegt (die 2014 vorgestellte Vorläuferversion war 2014 zurückgezogen worden). Neben einer Mitteilung samt Annex enthält das Paket Vorschläge für die Überarbeitung der Richtlinie über Abfälle, der Richtlinie über Verpackungsabfälle, der Deponierichtlinie sowie der Richtlinie über Elektronikabfälle. Mit den Maßnahmen soll es gelingen, den Kreislauf der Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung zu schließen.

\

Zentrale Zielsetzungen betreffen Recyclingquoten und Obergrenzen für die Deponierung von Siedlungsabfällen. Konkret sollten gemäß dem Kommissionsvorschlag bis 2025 60 Prozent der Siedlungsabfälle recycelt oder wiederverwendet werden — bis 2030 soll dieser Zielwert auf 65 Prozent angehoben werden. Für Verpackungsabfälle gibt es gesonderte Recyclingziele: In Bezug auf diese Abfallgruppe wird für das Jahr 2030 ein Recyclingziel von 75 Prozent vorgeschlagen, wobei es strengere Subziele für einzelne Materialien gibt (z.B. 85 Prozent für die Materialien Aluminium, Glas sowie Papier und Karton).

\

Die Deponierung von Siedlungsabfällen soll bis zum Jahr 2030 auf unter zehn Prozent sinken. Sowohl bei diesem Ziel als auch beim erwähnten Recyclingziel für Siedlungsabfälle besteht eine Flexibilität für Mitgliedstaaten, die bisher Defizite im Bereich des Abfallmanagements aufwiesen (z.B. Estland, Rumänien, Slowakei) — sie können die Frist um fünf zusätzliche Jahre erstrecken. Damit will die Kommission der Tatsache Rechnung tragen, dass es im Moment bei der Erfüllung abfallpolitischer Zielsetzungen innerhalb Europas eklatante Diskrepanzen gibt. So weisen z.B. sechs EU-Mitgliedstaaten — darunter Österreich — eine Deponiequote von unter fünf Prozent auf, während zwölf Mitgliedstaaten immer noch mehr als 60 Prozent der Siedlungsabfälle deponieren.\ \ Um die Einhaltung der neuen Abfallziele zu gewährleisten, schlägt die Kommission einen „Frühwarnmechanismus“ vor. Die Kommission sollte in diesem Zusammenhang rechtzeitig die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten überprüfen und allenfalls gegenüber Staaten, die nicht auf Kurs sind, Handlungsempfehlungen formulieren.

\

Quelle: EU-Panorama WKO, 4. 12. 2015

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Gut Ding braucht Weile – Die AlSAG Novelle 2024

Nach Jahren zähen Ringens wurde am 31.1.2024 im Ministerrat die AlSAG-Novelle 2024 beschlossen (geplantes Inkrafttreten: 1.1.2025). Anbei ein Überblick über die wichtigsten Änderungen: • AlSAG-Beitrag

Neue EU-Batterien-VO verlautbart

Vor kurzem ist die neue Batterien-VO in Kraft getreten. Ziel der EU-Verordnung ist die Regelung des gesamten Lebenszyklus einer Batterie von der Herstellung über die Verwendung, eine allfällige Wieder

bottom of page