Vor kurzem ist die umstrittene Novelle zum Salzburger LEG kundgemacht worden (LGBl 2009/29 vom 24.3.09, „Landeselektrizitätsgesetz-Novelle 2008“); vgl dazu auch http://www.rechtsblog.at/umweltrecht/?p=36. Das LEG schreibt ua in einem neu eingefügten § 54a Abs 2 vor, dass Leitungsanlagen mit einer Nennspannung von mehr als 110 kV in sensiblen Gebieten nur mehr (bei gegebener technischer und wirtschaftlicher Effizienz) als Erdkabel ausgeführt werden. Als sensibles Gebiet gilt dabei ua der Abstand zwischen Freileitung und einzelnen der dauernden Wohnnutzung dienenden Bauten auf nicht im Sinne des sbg ROG (§ 30) gewidmeten Flächen. Die Novelle kann ua hier abgerufen werden.
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