Vor kurzem ist eine Novelle zur LösungsmittelV 2005 des BMLFUW im BGBl (II 2013/25, ausgegeben am 10. 1. 2013) kundgemacht worden.\ \ Die RL 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen [Volatile Organic Compounds] aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung (VOC-RL) dient dem Zweck, durch Begrenzung des Lösungsmittelgehaltes die Bildung von bodennahem Ozon und damit die Luftverschmutzung zu verringern; die VOC-RL wurde in Österreich durch die Lösungsmittelverordnung 2005, BGBl II 2005/398 (LMV 2005) umgesetzt.\ \ Um in der Vollziehung den Anteil an Lösungsmitteln zuverlässig kontrollieren zu können, waren in Anhang III der VOC-RL bestimmte Normen verbindlich erklärt worden, durch die analytische Methoden beschrieben werden:\ \ 1. ISO 11890-2 (2002): Standard zur Bestimmung des VOC-Gehaltes in Gemischen und\ \ 2. ASTMD 2369 (2003): Standard zur Bestimmung des VOC-Gehaltes, wenn reaktive Verdünnungsmittel vorhanden sind.\ \ Die ISO-Methode 11890-2 wurde mittlerweile von der Internationalen Organisation für Normung überarbeitet und Anhang III der VOC-RL wurde durch die RL 2010/79/EU ersetzt. Da nun darauf abgestellt wird, ob ein Gemisch weniger oder mehr als 15 Masseprozent an VOC enthält, und daher alternativ zur ISO-Methode 11890-2 (gaschromatographische Verfahren) auch die einfachere und kostengünstigere ISO-Methode 11890-1 (Differenzverfahren) angewendet werden kann, wurde diese Methode in den Anhang III aufgenommen.\ \ Die Inhalte des Anhangs III der VOC-RL werden nun entsprechend mit 11. 1. 2013 in den Anhang C der LMV 2005 übernommen.
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