Am 25. 4. 2014 ist die RL 2014/52/EU im ABl der EU kundgemacht worden. Durch sie wird die geltende UVP-RL 2011/92/EU in einigen Bereichen novelliert (zB im Bereich Umweltbericht, Prüffaktoren; Anhänge etc). Die novellierte RL tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im ABl (daher am 15. 5. 2014) in Kraft und ist bis einschließlich 16. Mai 2017 in nationales Recht umzusetzen. Für bis dahin eingeleitete UVP-Verfahren gilt die RL 2011/92/EU in der aktuell geltenden Fassung.
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