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Peter Sander

RV für eine „AWG-Novelle Verpackung“

Durch ein BG soll das AWG 2002 geändert werden. Die Bezug habende RV v 4. 6. 2013, 2408 BlgNR 24. GP firmiert unter der Bezeichnung „AWG-Novelle Verpackung„.

\Die bestehenden Regelungen für Verpackungen im Haushaltsbereich ermöglichen zwar prinzipiell die parallele Existenz mehrerer Sammel- und Verwertungssysteme. Zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs, der auch den Wettbewerbsvorgaben der EU entspricht, bedarf es allerdings nach Ansicht des BMLFUW einer detaillierten Neuregelung. Mit der vorliegenden Novelle soll daher ein fairer Wettbewerb in der Abfallbewirtschaftung von Verpackungen unter Beibehaltung der bestehenden Qualität der getrennten Sammlung und Verwertung hergestellt werden. Zudem ist eine weitgehende Umsetzung der Produzentenverantwortung bezweckt.\

Der vorliegende Entwurf dient ua auch der Umsetzung der RL 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle idF RL 2004/12/EG (Verpackungsrichtlinie). Die RV umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

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  1. Definition der Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen;

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  1. Genehmigungsbestimmungen und Verpflichtungen von Sammel- und Verwertungssystemen;

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  1. Bestimmungen betreffend Sammelverträge für Haushaltsverpackungen;

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  1. Anforderungen an die Sammlung von Haushaltsverpackungen;

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  1. Festlegung von einheitlichen Gesamterfassungsquoten für alle Systeme unter Abgeltung der Anteile, die – da überwiegend nicht recyclierbar – im Restmüll verbleiben;

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  1. Gemeinsame Sammlung aller Sammel- und Verwertungssysteme, die die Verträge mit den jeweiligen Sammelpartnern in der Regionen abschließen müssen.

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Als Datum des Inkrafttretens ist in der Regel der Tag nach Kundmachung der Nov im BGBl vorgesehen.

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