SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN Juliane Kokott vom 3. September 2015 Rechtssache C?346/14 Europäische Kommission gegen Republik Österreich (Schwarze Sulm) GA Kokott spricht sich für eine Abweisung des Vertragsverletzungsklage der Kommission aus; im Wesentlichen mit der Begründung, dass die von der Kommission monierte Verschlechterung der Schwarzen Sulm durch das Kraftwerksprojekt nicht vorliege bzw erwiesen werden könne, sondern wegen eines Fehlers im Bewirtschaftungsplan erstmals 2013 die korrekten Beurteilungsgrundlagen im Verfahren angewendet worden seien (der Fluss verfüge daher tatsächlich nur über einen guten Zustand)… to be continued
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