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Stand der Technik missionen aus Eisenerz-Sinteranlagen

Peter Sander

Vor kurzem wurde die V des BMWFW, mit der die Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zum Sintern von Eisenerzen reguliert wurde, ersatzlos aufgehoben (BGBl II 2014/303, ausgegeben am 25. 11. 2014).

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Die V über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zum Sintern von Eisenerzen, BGBl II 1997/163, legte einen Stand der Technik fest, der sich seither weiter entwickelt hat und somit teilweise nicht mehr aktuell ist. Da in Österreich lediglich an zwei Standorten insgesamt zwei Anlagen existieren, die unter den Geltungsbereich der gegenständlichen V fallen, wäre es nach Auffassung des BM verwaltungsökonomisch ineffizient und überschießend, eine neue SinteranlagenV für lediglich zwei Anlagen auszuarbeiten. Die bestehende V BGBl II 1997/163 wird daher mit Ablauf des 30. 11. 2014 ersatzlos aufgehoben.

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Soweit nicht bereits von der V BGBl II 1997/163 abweichende Regelungen bescheidmäßig festgelegt wurden, gelten die Bestimmungen dieser V für bereits genehmigte Anlagen so lange weiter, bis sie durch Bescheid abgeändert werden

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