Am 14. 6. 2010 wurden im BGBl folgende Staatsverträge kundgemacht:\ \ Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die UVP im grenzüberschreitenden Rahmen, BGBl III 2010/50; das Protokoll tritt mit 11. 7. 2010 in Kraft. Durch das Protokoll soll gewährleistet werden, dass in den Vertragsstaaten transparente und effektive Verfahren für die strategische Umweltprüfung geschaffen werden. Bei Durchführung einer strategischen Umweltprüfung sind Umweltberichte zu erstellen, die Öffentlichkeit zu beteiligen und die Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung bei der Annahme von Plänen oder Programmen zu berücksichtigen.\ \ Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, BGBl III 2010/51; das Protokoll tritt mit 21. 6. 2010 in Kraft. Das in Rede stehende Protokoll der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa basiert auf Art 5 Abs 9 und Art 10 Abs 2 der Aarhus-Konvention. Österreich hat das Aarhus-Übereinkommen am 17. 1. 2005 ratifiziert. Das Protokoll will einen verbesserter Informantenschutz sowie die Errichtung eines öffentlich zugänglichen nationalen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters gewährleisten; die hierfür erforderlichen Daten werden in Österreich bereits erhoben.
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