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Unveränderte Kundmachung der nationalen ZuteilungsV nach EZG verfassungskonform

Peter Sander

\ \ VfGH B 95/08 v 1.12.2010 hat ausgesprochen, dass gegen die unveränderte Wiedererlassung einer Zuteilungsverordnung nach Aufhebung der gesetzlichen Grundlage durch den Verfassungsgerichtshof 2006 und darauf erfolgter Novellierung des Emissionszertifikategesetzes keine Bedenken bestehen (beachte VfGH 5.3.2010, G 234/09, wo der Gerichtshof aussprach, dass das durch die Novelle BGBl I 171/2006 adaptierte Zuteilungssystems für Emissionszertifikate – entgegen der 2006 erfolgten Entscheidung – nicht verfassungswidrig sei; der nationale, mit der Kommission abgestimmte Zuteilungsplan sei lediglich als „sachverständige Grundlage“ der Zuteilungsverordnung und der Zuteilungsbescheide anzusehen).\ \

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\ \ Daher folgerte der VfGH im aktuellen Anlassfall: Liegen die im Erkenntnis VfSlg 17967/2006 beanstandeten Mängel der gesetzlichen Grundlagen nach einer entsprechenden Novellierung des Gesetzes nicht mehr vor, begegnet die unveränderte Wiedererlassung einer Verordnung, so sie – wie hier – in den neuen Bestimmungen ihre Deckung findet, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.\ \

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