Gestern wurde die V des BMLFUW gem § 3 Abs 8 UVP-G über belastete Gebiete (Luft), BGBl II 2015/166, kundgemacht (vgl in diesem Zusammenhang Anh II Kategorie D zum UVP-G). Die V tritt am 25. 6. 2015 in Kraft und ist daher in laufenden Verfahren bereits anzuwenden. Gleichzeitig ist die alte V BGBl II 2008/483 außer Kraft getreten.\ \ In detailliert-kasuistischer Weise grenzt die V die belasteten Gebiete, gereiht nach Bundesland und Schadstoffart, ab. Sie ist, was nicht verwundert, umfassender gestaltet als die bisherige VO.\ \
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