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Vergabewesen: Verlängerung der SchwellenwerteV

Vor kurzem wurde die V des BM für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien im BGBl II kundgemacht, mit der die Geltungsdauer der Schwellenwerteverordnung 2012 "verlängert" wird (BGBl II 2014/292, ausgegeben am 18. 11. 2014). Die Schwellenwerteverordnung 2012, BGBl II 2012/95, tritt somit erst mit Ablauf des 31. 12. 2016 außer Kraft.

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