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Peter Sander

Vertragsverletzungsverfahren: Österreich säumig bei Energie- und Umweltdirektiven

Die Kommission hat mit Beschluss vom 26. September 2013 insgesamt 220 Beschlüsse in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren gefasst, darunter über 32 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 6 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union. Auch Österreich ist säumig, in den Bereichen Energie und Umwelt.

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An sieben Mitgliedstaaten inklusive Österreich wurden von der EU-Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt. Die Staaten werden aufgefordert, nationale Maßnahmen zur Energieeffizienz von Gebäuden zu ergreifen und ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2010/31/EU) in vollem Umfang nachzukommen.

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Die Kommission fordert Österreich zur Umsetzung der technischen Vorschriften der EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten auf. Die Kommission fordert Österreich außerdem auf, genaue Angaben zur Umsetzung der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in nationales Recht zu übermitteln. Österreich hat die Vorschriften in Bezug auf Ausnahmen für bestimmte Verwendungen von Blei oder Cadmium nicht umgesetzt. Die beiden Richtlinien mussten bis zum 2. Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Nachdem Österreich die ursprüngliche Frist hatte verstreichen lassen, erhielt es am 21. März 2013 ein Aufforderungsschreiben. Da die Versäumnisse bislang noch nicht korrigiert wurden, übermittelt die Kommission nunmehr eine mit Gründen versehene Stellungnahme.

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Reagiert Österreich nicht binnen zwei Monaten auf die mit Gründen versehenen Stellungnahmen, kann von der EU-Kommission Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erhoben werden (Quelle: EU-Umweltbüro, 2. 10. 2013).

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