Mit BGBl I 33/2013 ist das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 kundgemacht worden. Zwei Bundesverwaltungsgerichte sollen geschaffen werden, das vorliegende Gesetz regelt das nähere Tätigwerden des Bundesverwaltungsgerichts, welches über sämtliche Angelegenheiten, die nicht dem Bundesfinanzgericht oder den Landesverwaltungsgerichten zugewiesen sind, entscheidet.\ \ Mit dem neuen Gesetz ist damit das Verfahrensrechts (sofern es sich nicht aus bestehenden Gesetzen ergibt) kundgemacht, das das Verwaltungsgericht hinkünftig anzuwenden hat. Nun darf gespannt auf den ersten Jänner 2014 gewartet werden …\ \
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