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Peter Sander

VO über Biozidprodukte in Kraft

Am 17. 7. 2012 ist eine neue EU-Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (528/2012) in Kraft getreten. Die darin statuierten Regelungen gelten ab 1. 9. 2013 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ab diesem Zeitpunkt haben Unternehmen zwei Optionen, um die Genehmigung für das Inverkehrbringen ihrer Produkte zu beantragen: Einerseits kann ein Unternehmen bei der ECHA einen Antrag stellen, und das Produkt kann, soweit es als sicher und verkehrsfähig beurteilt wird, in der gesamten Union verkauft (vertrieben) werden. Andererseits ist für KMU vorgesehen, dass jene Unternehmen einen Antrag bei ihrer eigenen nationalen Behörde stellen müssen, um das Produkt in ihrem Land verkaufen zu dürfen. Sobald die Genehmigung erteilt ist, dürfen sie das Produkt anschließend gemäß dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auch in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr bringen.

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