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Vorfahrt für PV und Solarthermie

Der Ausbau der Solarenergie zur Strom- oder Wärmeerzeugung soll durch Art. 4 Beschleunigungs-VO angekurbelt werden:


  • Genehmigungsverfahren dürfen maximal 3 Monate dauern. Achtung: Diese Erleichterung gilt nur für Solaranlagen auf bestehenden oder zu errichtenden „künstlichen Strukturen“ (zB Wohnhäuser, Lagerhallen, Betriebsanlagen etc.), nicht aber für Floating- und Freiflächen-PV.

  • Aber: Österreich kann Gebiete oder Strukturen zum Schutz des kulturellen oder historischen Erbes (zB Ortsbildschutz) sowie aus Landesverteidigungs- oder Sicherheitsgründen von der Anwendung der dreimonatigen Entscheidungsfrist ausnehmen. Hierfür braucht es einen separaten (nationalen) Rechtsakt.

  • Bei Solaranlagen mit einer Kapazität bis 50 kW gilt die Genehmigung als automatisch erteilt, wenn die Bewilligungsbehörde nicht binnen eines Monats entscheidet („Genehmigungsfiktion“) und der Netzanschluss nicht erweitert werden muss. Hier stellt die Verordnung nicht auf Aufdach-Anlagen ab, sodass auch – kleinere – Freiflächen-Anlagen profitieren.

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