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Peter Sander

Vorschlag für neue EnergieeffizienzRL veröffentlicht

Die Kommission hat vor kurzem einen Vorschlag zur Adaption (Kodifikation) der EnergieeffizienzRL  und der KWK-RL (gleichzeitige Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG) vorgestellt. Zentrale Inhalte des Entwurfes, der 2012 beschlossen und von den MS innerhalb eines Jahres umgesetzt werden soll, sind:\\

  1. Die Mitgliedstaaten sollen zunächst ein nationales Ziel auf Basis des Primärenergieverbrauchs für 2020 festsetzen. Bis 30. Juni 2014 erfolgt eine Überprüfung der Zielerreichung durch die Kommission für das Jahr 2020 mit der möglichen Setzung von verpflichtenden nationalen Zielen. Die zweite Stufe kann unabhängig von und bereits vor der Umsetzung der neuen Richtlinie erfolgen.

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  1. Ab 2014 müssen jährlich 3 Prozent der Gebäudefläche > 250 m² im öffentlichen Bereich renoviert werden. Öffentliche Einrichtungen sollen außerdem nur Produkte, Dienstleistungen und Gebäude „mit hoher Energieeffizienz“ beschaffen, was unter Bezugnahme auf die Ökodesign-, Energiekennzeichnungs- und Gebäude-Energieeffizienz-Richtlinie genauer definiert wird.

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  1. Die Kommission sieht verpflichtende Energieeinsparungen von 1,5 Prozent pro Jahr vom Vorjahresverbrauch der Endkunden von Energieversorgern vor – den Mitgliedsländern wird hier die Wahlfreiheit zugestanden, ob die Energieversorger dieses Ziel erfüllen müssen, oder ob freiwillige Vereinbarungen/Fördermaßnahmen herangezogen werden.

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  1. KMU sollen auf freiwilliger Basis ermutigt werden, Energieaudits und -managementsysteme einzuführen. Große Unternehmen hingegen sollen zu Energieaudits verpflichtet werden. Die Energieversorger müssen die Verbraucherinformation verbessern und ab 2015 monatliche Stromrechnungen und Heizkostenübersichten liefern.

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  1. Steigerung der Effizienz bei der Energieversorgung: Bis 2014 sollen nationale Pläne für Wärme- und Kälteversorgung bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Thermische Strom- bzw Wärmeerzeugungsanlagen >50 MW müssen Daten der Erzeugungskapazitäten an die Europäische Kommission liefern. Für Kraftwerke und Industrieanlagen mit einer thermischen Leistung > 20 MW ist eine obligatorische Rückgewinnung von Abwärme vorgesehen.

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  1. Die so genannten „Split Incentives” zwischen Mieter/Vermieter sollen durch nationale Regeln gelöst werden.

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