Der VwGH hat kürzlich mit B vom 19. April 2012, zur Zl 2009/03/0040 (EU 2012/0002) dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Gebietet das Unionsrecht die Durchführung einer UVP für die Erweiterung eines Flughafens (Terminal, Hangar etc., aber keine neue Piste), obwohl dafür nach österreichischer Rechtslage keine UVP vorgesehen ist?\ \ » PDF-Dokument (Zl des EuGH-Verfahrens C-244/12)\ \ Das Verfahren vor dem VwGH betrifft die Erweiterung des Salzburger Flughafens. Im Beschluss hat der VwGH ua auch die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der UVP-RL im Anlassfall hinterfragt (jene war vom US im Anlassfall bejaht worden).\ \ Über das weitere Verfahren werden wir gesondert berichten.
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