Die Kommission hat am 31.1.2012 den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik vorgeschlagen (KOM[2011] 876 endg).\ \ Der Vorschlag der Kommission betrifft die Überprüfung der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik, dh jener Chemikalien, die unter den Stoffen ausgewählt werden, welche ein erhebliches Risiko für bzw. durch die aquatische Umwelt auf EU-Ebene darstellen, und in Anhang X der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG 1 aufgeführt sind.\ \ Gemäß Art 16 Abs 4 der Wasserrahmenrichtlinie muss die Kommission die Liste prioritärer Stoffe mindestens alle vier Jahre überprüfen. Im Zuge der Überprüfung der Liste prioritärer Stoffe seien Verbesserungspotenziale bei der Funktionsweise der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen sowie Verfahren zur Verbesserung der Identifizierung von weiteren prioritären Stoffen bei zukünftigen Überprüfungen ermittelt worden. Sie sollen durch den Richtlinienvorschlag umgesetzt werden.
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