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Zulässigkeit des Anbaus von Genpflanzen zukünftig von Mitgliedstaaten zu entscheiden

Bisher hat die EU-Kommission über die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der EU zentral entschieden. Nach einem am 13. 7. 2010 vorgestellten Maßnahmenpaket der Kommission (weitere Informationen hier) sollen zukünftig die Mitgliedstaaten den Anbau von Genpflanzen einschränken oder gar verbieten können – auch wenn sie in der EU genehmigt sind. Das Maßnahmenpaket umfasst eine Mitteilungspflicht der Mitgliedstaaten im Verbotsfall, eine neue Empfehlung zur Koexistenz gentechnisch veränderter Pflanzen, herkömmlicher Kulturen und/oder Kulturen aus ökologischem Anbau sowie einen Verordnungsentwurf, mit dem eine Änderung der GVO-Vorschriften vorgeschlagen wird. Das GVO-Zulassungsverfahren der EU bleibt von den Maßnahme jedoch unberührt. Das Maßnahmenpaket wird vom Ministerrat voraussichtlich im September oder Oktober behandelt werden, bevor sich das EU-Parlament damit befasst.\ \ Bereits jetzt sind zwei essentielle Aspekte an dem neuen Maßnahmenpaket festzumachen. Anbauverbote der Mitgliedstaaten unterliegen nicht mehr der nachprüfenden Kontrolle der Kommission. Darüber hinaus müssen Anbauverbote nicht mehr begründet werden, sondern die Kommission muss lediglich darüber informiert werden.

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