Das kürzlich veröffentlichte Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode ist erwartungsgemäß kein "großer Wurf". Auch im Bereich Umweltrecht/Umweltpolitik finden sich kaum konkrete Maßnahmenvorschläge, sondern vage Absichtserklärungen und allgemeine Ankündigungen:
Schlaglichtartig beabsichtigt die "große" Koalition:
- Ausnahme wettbewerbsintensiver Branchen von den Regelungen über Emissionszertifikate bzw Zuteilung von Gratiszertifikaten
- Ausbau der "rollenden Landstrasse" als Beitrag zur CO2-Reduktion
- Einführung eines konzentrierten Genehmigungsverfahrens für Vorhaben, die dem dritten Abschnitt des UVP-G 2000 unterliegen (zB Hochleistungsstrecken)
- Effektive Umsetzung der neuen EG-Luftqualitätsrichtlinie im IG-L
- Erlassung eines Bundesklimaschutzgesetzes mit dem Ziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen
- Effizienzsteigerung und erhöhte Dotierung des Klimafonds
- Ausweitung von Umweltförderungsmaßnahmen
- Forcierung der Anti-Atom-Politik
- Effektuierung der Klimaschutzstrategie im Zusammenhang mit Gebäuden (zB hinsichtlich effizienter Energienutzung)
- Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung alternativer Kraftstoffe und Antrieben im öffentlichen Verkehr
- Novellierung der Regelungen über Öffentlichkeitsbeteiligung (insb in der UVP)
- Novellierung der Regelungen über SUP
- Schaffung eines modernen Strahlenschutzrechts
- Bekenntnis zur Einführung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit, Senkung der Verwaltungskosten