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BEITRAGEN

Der Umweltrechtsblog versteht sich als Forum für einen lebhaften Diskurs im Umweltrecht. Ermöglicht wird das durch Beiträge aus der Community, deren Mitglieder ihre breit gestreute Expertise im Umweltrecht einbringen. Sämtliche am Umweltrecht Interessierten werden eingeladen, zum Umweltrechtsblog beizutragen. Dabei gibt es nur ein paar Dinge zu beachten:

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  • Gegenstand eines Beitrags können z. B. rezente Entscheidungen internationaler, europäischer oder nationaler Gerichte oder Verwaltungsbehörden, Gesetze bzw. deren Entwürfe sein. Auch Rezensionen zu kürzlich erschienen Publikationen aus dem Bereich des Umweltrechts oder Kurzfassungen im Erscheinen befindlicher Aufsätze können (gewissermaßen als Teaser) zu einem Beitrag werden.

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  • Für Blogbeiträge gibt es keine vorgegebene Länge. In der Regel sind Beiträge am Umweltrechtsblog zwischen 1.000 und 10.000 Zeichen lang.

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  • Zitiert wird grundsätzlich nach den AZR (Abkürzungs- und Zitierregeln, erschienen im Manz-Verlag in der achten Auflage), Quellenangaben werden zwischen Klammern in den Fließtext eingefügt.

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  • Beiträge enthalten zum Schluss die Namen der Autor:innen sowie Angaben zur beruflichen Tätigkeit und allfällige Offenlegungen von Verfahrensbeteiligungen o. Ä. (z. B.: „Dr. Peter Sander, LL.M., MBA, ist Partner bei NHP Rechtsanwälte und war am Verfahren als Vertreter der Projektwerberin beteiligt“).

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Um qualitätsvolle Blogbeiträge zu garantieren, werden sämtliche Beitragseinreichungen vom Redaktionsteam des Umweltrechtsblogs betreffend Form und Inhalt Korrektur gegengelesen. Entwürfe sind per E-Mail an office@umweltrechtsblog.at zu schicken. Sofern keine oder nur formale Anpassungen (insb. Rechtschreib- und Grammatikfehler) notwendig sind, wird der Beitrag unmittelbar online gestellt. Andernfalls melden wir uns so schnell wie möglich mit einer Antwort!

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