Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der Aarhus-Konvention nachgeschärft. Ein neues, ergänzendes Mahnschreiben vom 4.6.2026 verschiebt die Auseinandersetzung in ein fortgeschrittenes Stadium – die nächste Stufe ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof samt drohender Strafzahlungen. Was wir über die mutmaßlichen Schwerpunkte wissen, warum sie uns nicht überraschen und warum ein einheitliches Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz die nahelie