Der VfGH hat mit B v 26. 6. 2014, B 1536-1537/2013-13 die Behandlung einer Beschwerde gegen einen negativen Bescheid des (vormaligen) UVS Stmk (betreffend eine nachträgliche Bewilligungsänderung des Red Bull Ring) abgelehnt.
Im Ergebnis hielt der Gerichtshof fest, dass es nicht gegen den Gleichheitssatz verstoße, wenn Nachbarn in Änderungsgenehmigungsverfahren nach steirischem Landes(veranstaltungs)recht keine Parteistellung zukomme (Verweis auf VfSlg 14.512/1996)...