Das BVwG befasst sich in seiner Entscheidung vom 2.4.2026, W281 2317976-1/70E, mit der Kumulationsprüfung im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Logistikzentrums. Es trifft dabei folgende wesentliche Aussagen: Bei der Kumulation sind nur solche Vorhaben zu berücksichtigen, die einen Tatbestand des Anhangs 1 UVP-G 2000 erfüllen. Eine Kumulation der Flächeninanspruchnahme eines Logistikzentrums (in ha) mit der Produktionskapazität einer Papierfabrik (in t/a bzw. t/d) ist m