Anh II Z 10 lit h UVP-RL 2011/92/EU; Anh 1 Z 10 lit e UVP-G 2000 VwGH 12. 9. 2025, Ro 2025/03/0006 Das UVP-G 2000 sieht – in Umsetzung der UVP-RL 2011/92/EU – für bestimmte in seinem Anh 1 genannte Arten von Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)  vor. Für manche der im Anh 1 UVP-G 2000 genannten Vorhaben ist aber zuerst aufgrund einer (groben) Einzelfallprüfung festzustellen, ob überhaupt eine (umfangreichere) UVP durchzuführen ist.