Vor kurzen wurde die EAG-VO-Novelle 2014 (V des BMLFUW, mit der die Elektroaltgeräteverordnung geändert wird) im BGBl II (2014/193, ausgegeben am 5. 8. 2014) kundgemacht.
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Am 24. 7. 2012 wurde die RL 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte als im ABl der EU veröffentlicht (Neufassung der RL 2002/96/EG; die alte RL wurde aufgehoben). Die EAG-VO dient somit der Umsetzung der RL in nationales Recht.
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Schwerpunkte der Novelle sind:
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Übergang zu einem offenen Geltungsbereich mit definierten Ausnahmen ab 15. 8. 2014;
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Förderung der Wiederverwendung von geeigneten Altgeräten und Kriterien für re-use Betriebe;
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Sammelziele:
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-stufenweise Erhöhung der Verwertungsquoten bis 2019;
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-Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektrogeräten;
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-Voraussetzungen, unter denen ausländische Hersteller und Versandhändler einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen können;
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-Ergänzung der Registrierungsdaten von Herstellern;
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-Ergänzungen der Ausnahmenliste zu den Stoffverboten.
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Als Datum des Inkrafttretens ist grds der 1. 7. 2014 vorgesehen.