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Änderung der Elektroaltgeräteverordnung

Vor kurzen wurde die EAG-VO-Novelle 2014 (V des BMLFUW, mit der die Elektroaltgeräteverordnung geändert wird) im BGBl II (2014/193, ausgegeben am 5. 8. 2014) kundgemacht.

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Am 24. 7. 2012 wurde die RL 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte als im ABl der EU veröffentlicht (Neufassung der RL 2002/96/EG; die alte RL wurde aufgehoben). Die EAG-VO dient somit der Umsetzung der RL in nationales Recht.

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Schwerpunkte der Novelle sind:

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  1. Übergang zu einem offenen Geltungsbereich mit definierten Ausnahmen ab 15. 8. 2014;

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  1. Förderung der Wiederverwendung von geeigneten Altgeräten und Kriterien für re-use Betriebe;

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  1. Sammelziele:

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  1. -stufenweise Erhöhung der Verwertungsquoten bis 2019;

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  1. -Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektrogeräten;

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  1. -Voraussetzungen, unter denen ausländische Hersteller und Versandhändler einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen können;

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  1. -Ergänzung der Registrierungsdaten von Herstellern;

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  1. -Ergänzungen der Ausnahmenliste zu den Stoffverboten.

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Als Datum des Inkrafttretens ist grds der 1. 7. 2014 vorgesehen.

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