top of page

Neue EU-Batterien-VO verlautbart

Vor kurzem ist die neue Batterien-VO in Kraft getreten. Ziel der EU-Verordnung ist die Regelung des gesamten Lebenszyklus einer Batterie von

der Herstellung über die Verwendung, eine allfällige Wiederverwendung und schließlich das Recycling.

Die Verordnung gilt für alle Kategorien von Batterien, vom Handyakku bis zum Elektroauto. Sie ist in mehrere Kapitel gegliedert und sieht unter anderem Nachhaltigkeitsanforderungen für Batterien, z.B. durch die verpflichtende Vorschreibung eines Rezyklatanteils von seltenen Metallen, vor. Gerätebatterien müssen künftig durch den Endbenützer selbst austauschbar sein (z.B. Handyakkus). Wirtschaftsakteure treffen nicht nur Prüf- und Überwachungspflichten hinsichtlich der Konformitätserklärungen der Batterien (CE-Kennzeichnung), sondern auch Kontroll- und Zertifizierungspflichten ihrer Lieferketten. Damit soll die Bekämpfung von Umwelt- und Sozialrisiken forciert werden. Weitere wichtige Vorschriften

bestehen im Zusammenhang mit der sog. Bewirtschaftung von Altbatterien, in diesem Zusammenhang werden auch verpflichtende Sammel- und Recyclingquoten festgelegt.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Gut Ding braucht Weile – Die AlSAG Novelle 2024

Nach Jahren zähen Ringens wurde am 31.1.2024 im Ministerrat die AlSAG-Novelle 2024 beschlossen (geplantes Inkrafttreten: 1.1.2025). Anbei ein Überblick über die wichtigsten Änderungen: • AlSAG-Beitrag

bottom of page