Mit BGBl II 226/2012 ist am 29. Juni 2012 die Ökostromförderbeitragsverordnung 2012 kundgemacht worden. Die Verordnung setzt den von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß § 48 Abs 1 ÖSG 2012 zu entrichtenden Ökostromförderbeitrag mit 15,4% fest sowie die aktuellen Netzentgeltkomponenten „Netznutzungsentgelt (Leistung)“ und „Netznutzungsentgelt (Arbeit)“ und ist hier abrufbar.
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