Agrar- und Umweltorganisationsgesetz 2012
Der diesbezügliche Ministerialentwurf sieht die Erlassung eines Agrar- und Umweltorganisationsgesetzes 2012 mit folgenden Neuerungen bzw. Änderungen vor:
\ Erstens soll das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten geändert werden. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen sollen auf Grundlage von Art 10 Abs 1 Z 16 B-VG zu einer „Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen“ zusammengeführt werden. Dadurch sollen allfällige Überschneidungen in den Aufgaben- und Fragestellungen ausgeschlossen werden. Der Wirkungsbereich dieser ab 01.04.2012 neuen Bundesanstalt soll das Gebiet der Agrarwirtschaft unter mikro- und makroökonomischen Gesichtspunkten sowie das Gebiet der Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur und der in diesen Räumen lebenden Bevölkerung umfassen.\ \ Zweitens soll das Agrar- und Umweltorganisationsgesetz 2012 das Umweltkontrollgesetz, BGBl I Nr. 64/2002, ändern. Die darin bisher vorgesehene Basiszuwendung des Bundes soll künftig von 15,3557 Millionen Euro auf 14,9557 Millionen Euro im Zuge des Strukturreformpaketes gesenkt werden. Zu diesem Zwecke soll die Anzahl der bestehenden Organisationseinheiten und Führungskräfte um 15 % verringert und gleichzeitig die Zahl der Standorte von 6 auf 4 vermindert werden. Diese Änderung würde mit 01.01.2013 in Kraft treten.\ \ Drittens soll auch das Umweltförderungsgesetz, BGBl I Nr. 185/1993 idgF, eine Änderung widerfahren. Hintergrund ist dabei die völkerrechtliche und unionsrechtliche Verpflichtung der Republik Österreich zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Mit dem Ratifikationsbeschluss der EU zum Kyoto-Protokoll hat sich Österreich verpflichtet, in der 1. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls 2008 bis 2012 seine Emissionen im Durchschnitt auf 87 % der Emissionen der sechs vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase des Jahres 1990 zu reduzieren. Allerdings hat sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass die heimischen Reduktionsmaßnahmen gemäß Klimastrategie 2007 sowie die im Umweltförderungsgesetz vorgesehenen Ankäufe nicht ausreichen, um das Kyoto-Ziel zu erreichen. Vielmehr ist mit einer verbleibenden Lücke von bis zu 35 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent zu rechnen, welche nun durch den Zukauf von Emissionsreduktionseinheiten über das im Umweltförderungsgesetz festgelegte Ausmaß hinaus geschlossen werden soll. Zu diesem Zweck werden im Jahr 2012 zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.