1.) EGMR 5. 12. 2013, appl Nr. 52806/09, Vilnes ua / Norwegen (staatliche Schutzpflichten, Art 8 Abs 1 EMRK)
Verletzung von Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens); Verabsäumung der staatlichen Behörden, die als Tiefseetaucher angestellten Bf von Unternehmen der Erdölindustrie hinreichend mit Informationen über die gesundheitlichen Risiken des Tiefseetauchens zu versorgen, als Verletzung der aus Art 8 EMRK resultierenden positiven Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
2.) VwGH 6. 11. 2013, 2011/05/0175 (Oö. RaumordnungsG; UVP-G)
Das gegenständliche Bauprojekt betrifft ausschließlich Wohnhäuser und umfasst keinen Beherbergungsbetrieb; es scheidet daher von vornherein aus, dass es sich um eine unzulässige Stückelung eines Beherbergungsbetriebsprojektes handelt; eine UVP-Pflicht für eine Wohnhausanlage scheidet aus, zumal nicht angenommen werden kann, dass von einer Wohnhausanlage erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Das Erk ist auch im Hinblick auf § 3 Abs 2 UVP-G von Interesse (Zusammenrechnung nur bei gleichartigen Vorhaben).
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Genehmigung der Änderung der langfristigen Planung für Verteilerleitungsanlagen nach dem GWG mangels Legitimation; fehlende Parteistellung der beschwerdeführenden Gesellschaft im Verwaltungsverfahren