top of page

Anpassungen im Umweltstrafrecht

Am 21. 11. 2011 ist mit BGBl I 2011/103 das BG zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt kundgemacht worden. In Umsetzung der EU-RL 2008/99/EG (RV 1392 24. GP NR) wurden neue Tatbestände betreffend Schädigung der Ozonschicht [§ 177d und § 177e] und des Tier- oder Pflanzenbestandes [§§ 181f bis 181i] in das StGB eingefügt und einige Tatbestände wie betreffend unerlaubten Umgang mit Kernmaterial [§ 177b StGB] und umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen [§ 181b StGB und § 181c StGB] angepasst. Für sämtliche der neu eingeführten Tatbestände wurde die Zuständigkeit des Landesgerichts vorgesehen.\ \ Die Änderungen treten mit 1. 1. 2012 in Kraft.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Im Oktober ist die 5. Recht der Umwelt-Ausgabe samt Sonderheft zum Thema Naturschutz erschienen. Zum Inhaltsverzeichnis geht es hier.

Die Zeitschrift Recht der Umwelt ist im August mit dem Sonderheft Energiegespräche erschienen.

Die Zeitschrift Recht der Umwelt ist im Dezember mit dem Schwerpunkt "Mobilitätswende" erschienen.

bottom of page