Basierend auf § 44 UVP-G 2000 hat der BMFLUW dem Nationalrat einen Bericht über den Vollzug des UVP-G 2000 im Berichtszeitraum 2006 – 2009 vorgelegt. Der Bericht kann unter http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/III/III_00077/pmh.shtml eingesehen werden. Der Bericht ist zunächst insoweit von Interesse, als er\ Aussagen über die ausgewerteten Feststellungsverfahren (Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. März 2009) enthält. Im genannten Zeitraum wurden 595 Feststellungsbescheide erlassen. Im Regelfall (in rund 80 % der Fälle) erachteten die UVP-Behörden ein bestimmtes Projekt nicht für UVP-pflichtig.\ \ Infrastrukturprojekte stellen bei den Feststellungsverfahren die bedeutsamste Gruppe dar (44%), gefolgt von Projekten der Land- und Forstwirtschaft (16%) und Bergbau (13%). Die meisten Feststellungsverfahren wurden in Niederösterreich (30%), Oberösterreich (18%) und der Steiermark (14%) abgewickelt.\ \ Der Bericht zeigt weiters (für den Zeitraum 1995 bis 2009), dass die meisten Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte durchgeführt wurden (30%). Energiewirtschaft und Abfallwirtschaft folgen mit 16 bzw 11%. 35% der Genehmigungsverfahren betrafen Vorhaben in Niederösterreich, Steiermark (17%) und Oberösterreich (14%). 71 % der erstinstanzlichen Genehmigungsverfahren wurden mit der Genehmigung eines Projekts abgeschlossen.\ \ In Bezug auf die durchschnittliche Verfahrensdauer (erstinstanzliches Genehmigungsverfahren, Zeitraum 2005 bis 2009) zeigt der Bericht, dass Anlagenvorhaben (dh solche außer Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken) durchschnittlich in 380 Tagen ab Antragstellung abgeschlossen werden (ca 12 Monate). Für Trassenvorhaben (Bundesstraßen, Hochleistungsstrecken) liegt der Wert etwas darunter, nämlich bei 322 Tagen (ca 10 Monate).\ \ Im Hinblick auf die Tätigkeit des Umweltsenats gelangt der Bericht zum Ergebnis, dass die Behörde im Berichtszeitraum 2006 – 2009 75 Verfahren\ eingeleitet bzw durchgeführt hat (65 davon wurden abgeschlossen). Die Mehrzahl der Verfahren betraf Feststellungsverfahren, die in rund 18 Wochen erledigt wurden. Genehmigungsverfahren wurden, trotz ihrer Komplexität und ihres Umfanges, in ca 20 Wochen ab Berufungseinbringung erledigt. Im Berichtszeitraum wurden Entscheidungen des Senats in 21 Fällen beim VwGH und in 8 Fällen beim VfGH angefochten. Lediglich ein Bescheid (sic!) des Senats wurde im Berichtszeitraum von den Höchstgerichten aufgehoben. Das ist umso bemerkenswerter und bestätigt die grundsätzlich qualitätsvolle Arbeit, die die Berufungsbehörde seit ihre Einrichtung geleistet hat.
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