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Bericht über die Vollziehung des UVP-G 2000 (2006-2009)

Basierend auf § 44 UVP-G 2000 hat der BMFLUW  dem Nationalrat einen Bericht über den  Vollzug  des  UVP-G  2000 im Berichtszeitraum 2006 – 2009 vorgelegt.  Der  Bericht  kann unter http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/III/III_00077/pmh.shtml eingesehen werden.  Der Bericht ist zunächst insoweit von Interesse, als er\ Aussagen über die ausgewerteten Feststellungsverfahren (Zeitraum 1. Jänner 2000 bis  31.  März  2009) enthält.  Im  genannten  Zeitraum  wurden 595 Feststellungsbescheide  erlassen. Im Regelfall (in rund 80 % der Fälle) erachteten die UVP-Behörden ein bestimmtes Projekt nicht für UVP-pflichtig.\ \ Infrastrukturprojekte stellen bei den Feststellungsverfahren  die bedeutsamste Gruppe dar (44%),  gefolgt  von  Projekten der Land-  und  Forstwirtschaft (16%)  und  Bergbau  (13%).  Die meisten Feststellungsverfahren wurden in Niederösterreich (30%), Oberösterreich (18%) und der Steiermark (14%) abgewickelt.\ \ Der Bericht zeigt  weiters (für den Zeitraum 1995  bis  2009),  dass  die  meisten  Genehmigungsverfahren für  Infrastrukturprojekte  durchgeführt  wurden  (30%). Energiewirtschaft und Abfallwirtschaft folgen mit 16 bzw 11%. 35% der Genehmigungsverfahren betrafen  Vorhaben  in  Niederösterreich,  Steiermark  (17%)  und  Oberösterreich  (14%). 71 % der erstinstanzlichen Genehmigungsverfahren wurden mit der Genehmigung eines Projekts abgeschlossen.\ \ In Bezug auf die durchschnittliche Verfahrensdauer  (erstinstanzliches Genehmigungsverfahren, Zeitraum  2005  bis  2009) zeigt der Bericht, dass Anlagenvorhaben (dh solche außer Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken) durchschnittlich in 380  Tagen ab Antragstellung abgeschlossen werden (ca 12  Monate).  Für Trassenvorhaben (Bundesstraßen, Hochleistungsstrecken) liegt der Wert etwas darunter, nämlich  bei  322  Tagen  (ca 10  Monate).\ \ Im Hinblick auf die Tätigkeit des Umweltsenats gelangt der Bericht zum Ergebnis, dass die Behörde im Berichtszeitraum 2006  –  2009  75  Verfahren\ eingeleitet bzw durchgeführt hat (65 davon wurden abgeschlossen). Die Mehrzahl der Verfahren betraf Feststellungsverfahren, die in rund 18 Wochen erledigt wurden. Genehmigungsverfahren wurden,  trotz  ihrer  Komplexität  und  ihres  Umfanges,  in ca 20  Wochen ab Berufungseinbringung erledigt. Im Berichtszeitraum wurden Entscheidungen des Senats in 21 Fällen beim VwGH und in 8 Fällen beim VfGH angefochten. Lediglich ein Bescheid (sic!) des Senats wurde im Berichtszeitraum von den Höchstgerichten aufgehoben.  Das ist umso bemerkenswerter und bestätigt die grundsätzlich qualitätsvolle Arbeit, die die Berufungsbehörde seit ihre Einrichtung geleistet hat.

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