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Kommission fordert Österreich auf, Zugang zu Gerichten in Bezug auf umweltrelevante Entscheidungen z

Es hat sich abgezeichnet, und doch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen…

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Die Kommission hat am 17. Oktober 2013 Österreich aufgefordert, „die Vorschriften zur Regelung des Zugangs zu Gerichten in Bezug auf umweltrelevante Entscheidungen zu verbessern. Gemäß der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfungen [RL 2011/92/EU, Anm] können Bürgerinnen und Bürger die gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung beantragen, die unter die Richtlinie fällt. Die Kommission ist jedoch nicht überzeugt, dass die in Österreich diesbezüglich geltenden Vorschriften Einzelpersonen ausreichende Rechte zugestehen. Die Kommission ist besonders besorgt über die Beschränkungen der Rechte von Einzelpersonen, was die Anfechtung von Entscheidungen über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung angeht. Reagiert Österreich nicht binnen zwei Monaten, kann Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht werden.

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Zur Pressemitteilung der Kommission

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