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KraftstoffV im BGBl

In Umsetzung der RL 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der RL 2001/77/EG und 2003/30/EG; der RL 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der RL 93/12/EWG, geändert durch die RL 2009/30/EG und RL 2011/63/EU zur Änderung der RL 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt hat der BMLFUW eine V über die Qualität von Kraftstoffen und die nachhaltige Verwendung von Biokraftstoffen (Kraftstoffverordnung 2012) erlasssen. Jene wurde im BGBl (II 2012/398) kundgemacht (BGBl ausgegeben am 3. 12. 2012).\ \ Mit der KraftstoffV 2012 werden auf Gesundheits- und Umweltaspekten beruhende technische Spezifikationen für Kraftstoffe für Straßenfahrzeuge zur Verwendung in Fremdzündungsmotoren und Kompressionszündungsmotoren unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen dieser Motoren festgelegt. Zudem werden Substitutionsregelungen und Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe festgelegt und ein Ziel für die Minderung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen.\ \ Die Spezifikationen und Prüfverfahren für Otto- und Dieselkraftstoffe werden gem den Anhängen I bis IV der RL 98/70/EG festgelegt.\ \ Die KraftstoffV 2012 trat mit 4. 12. 2012 in Kraft; gleichzeitig trat die KraftstoffV 1999 idF BGBl II 2009/168 außer Kraft (ausgenommen § 6a Abs 5, Z 1 und 2, der bis 31. 12. 2012 in Kraft bleibt).

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