Mit der RED III wird das 2030-Ziel für erneuerbare Energie erhöht. Zudem werden für bestimmte Sektoren eigenständige Zielsetzungen festgelegt. Die RED III definiert für 2030 folgende Ziele:
42,5 % der verbrauchten Energie muss erneuerbar sein; die Mitgliedstaaten sind „gemeinsam bestrebt“, 45 % zu erreichen.
5 % der neu installierten Anlagen soll auf innovativen Technologien basieren. Die Mitgliedstaaten haben die Erprobung innovativer Technologien zu ermöglichen, etwa im Rahmen einer Regulatory Sandbox.
Grüner Gebäudesektor: 2030 sollen mindestens 49 % des Energieverbrauches von Gebäuden aus erneuerbaren Quellen stammen.
Die Mitgliedstaaten „bemühen“ sich darum, den Anteil erneuerbarer Energie in der Industrie im Schnitt um jährlich 1,6 % zu erhöhen. Verbindlicheres gilt für Wasserstoff: 2030 haben mindestens 42 % des industriell eingesetzten H2 „grün“ zu sein.
Der Anteil erneuerbarer Energie im Wärme- und Kältesektor hat jährlich im Schnitt um 0,8 % bzw. ab 2026 um 1,1 % zu steigen. Im Bereich der Fernwärme und -kälte wird eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie und Abwärme/-kälte um jährlich 2,2 % angestrebt.
Der Anteil erneuerbarer Energien in den Kraftstoffen für den Verkehr soll bei jedem Kraftstoffanbieter mindestens 29 % betragen und die THG-Intensität um 14,5 % verringert werden.