top of page
Peter Sander

Leitlinien zur Erstellung eines Zulassungsantrags

Die Kommission hat vor kurzem Leitlinien zur Erstellung eines Zulassungsantrags (ABl 2011 C 28/01) veröffentlicht. Diese Leitlinien sind in erster Linie für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender bestimmt, die einen in Anhang XIV der REACH-Verordnung (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) aufgeführten Stoff in Verkehr bringen oder verwenden möchten. Darüber hinaus richten sich die Leitlinien auch an Dritte, die iZm einem in Anhang XIV aufgeführten Stoff über Informationen zu Alternativstoffen oder -technologien verfügen. Generell wird davon ausgegangen, dass die Anwender über hinreichende Erfahrung zur Nutzung des für sie maßgeblichen Teils der Leitlinien verfügen.\ \ Die Leitlinien können auch für Mitarbeiter der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und der Agentur nützlich sein, die mit dem Zulassungsverfahren befasst sind.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen
KEC_Logo_Vektor.jpg
rms4BIZ_Logo-CMYK_pfa.png
NHP GmbH Logo RGB.jpg

PARTNER

TERMINE

SPONSOREN

KATEGORIEN

sramek-236px-x-46px.jpg
diepresse.png
LN_horizontal_4color_ppt_11.jpg
Luftreinhalterecht.jpg
Logo Umweltrechtsblog.png
Recht der Umwelt.gif
bottom of page