Der VfGH hat mit B v 26. 6. 2014, B 1536-1537/2013-13 die Behandlung einer Beschwerde gegen einen negativen Bescheid des (vormaligen) UVS Stmk (betreffend eine nachträgliche Bewilligungsänderung des Red Bull Ring) abgelehnt.
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Im Ergebnis hielt der Gerichtshof fest, dass es nicht gegen den Gleichheitssatz verstoße, wenn Nachbarn in Änderungsgenehmigungsverfahren nach steirischem Landes(veranstaltungs)recht keine Parteistellung zukomme (Verweis auf VfSlg 14.512/1996)…
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