Vor kurzem hat das BMLFUW einen Entwurf zur Änderung des Chemikaliengesetztes zur Begutachtung ausgesandt. Dieses Gesetz betrifft vor allem Unternehmen, die Chemikalien oder chemische Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder verwenden.
Die geplanten Änderungen verfolgen insbesondere folgende Ziele:
Bessere Abstimmung mit direkt geltenden EU-Verordnungen (speziell REACH-Verordnung und CLP-Verordnung)
Zusammenfassung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der REACH-Verordnung im Chemikaliengesetz und Aufhebung des speziellen REACH-Durchführungsgesetzes
Anpassungen im Giftrecht an die neuen Einstufungskriterien nach der CLP-Verordnung und Entbürokratisierung des Giftbezugs für Betriebe
Der Entwurf ist hier abrufbar.
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