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Oberösterreich verordnet Sanierungsprogramm nach § 33d WRG

Als kleines Weihnachtsgeschenk (Inkrafttreten am 22.12.2011) hat der zuständige Landesrat Anschober ein Sanierungsprogramm nach § 33d WRG verordnet (LGBl 95/2011).\\Ziel der Verordnung ist die Verbesserung des Zustandes von in einer Anlage zur VO aufgelisteten prioritär zu sanierenden Fließgewässerstrecken. Dies soll vor allem durch eine Verpflichtung geschehen, rechtmäßig bestehende Querbauwerke (in erster Linie also Kraftwerke) fischpassierbar zu machen. Dabei umfasst die VO nicht nur Verpflichtungen für überhaupt nicht fischpassierbare bestehende Anlagen, sondern auch für solche, deren Passierbarkeit zwar grundsätzlich besteht, jedoch mit Fokus auf bestimmte Fischarten nicht ausreichend ist.\\Betroffen sind Bauwerke an folgenden Fließgewässern (ungeachtet der Zuständigkeit des BMLFUW für beispielsweise Donau oder Inn):\\

  1. Ach

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  1. Ager

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  1. Aist

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  1. Alm

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  1. Antiesen

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  1. Aschach

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  1. Enns

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  1. Fuschler Ache

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  1. Große Mühl

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  1. Große Rodl

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  1. Gusen

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  1. Innbach

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  1. Ipfbach

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  1. Ischl

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  1. Krems

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  1. Mattig

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  1. mittlere Traun

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  1. Naarn

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  1. Pesenbach

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  1. Pfudabach

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  1. Pram

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  1. Schwemmnaarn

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  1. Seeache

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  1. Steyr

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  1. Trattnach

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  1. untere Traun

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  1. Vöckla

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  1. Zeller Ache

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