Reform des Energieeffizienzgesetzes
Das EnEffG 2014 soll durch das Energieeffizienz-G 2023 ersetzt
werden. Die wesentlichen Inhalte des – lange erwarteten –
Ministerialentwurfs im Überblick:
Die Vorreiterrolle des Bundes in Sachen Energieeffizienz soll ausgebaut und das Prinzip „Energieeffizienz an erster Stelle“ gesetzlich verankert werden.
Verpflichtungen für Energielieferanten entfallen: Bund (bzw. BIG) und Länder sind für die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen verantwortlich. Der Begutachtungsentwurf setzt auf eine Kombination aus strategischen und geförderten Maßnahmen. Mit der letzten UFG-Novelle wurden bereits erhebliche Mittel (€ 190 Mio. pro Jahr bis 2030) für Energieeffizienzmaßnahmen reserviert.
Einsparverpflichtungen werden noch ehrgeiziger: Ein jährlicher Endenergieverbrauch von 920 Petajoule im Jahr 2030 soll nicht überschritten werden. Insgesamt sollen mindestens 650 Petajoule bis 2030 eingespart werden.
Endenergieaudits bzw. Energiemanagementsysteme für große Unternehmen bleiben im Wesentlichen gleich.
Die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle wird durch die E-Control als Behörde ersetzt.