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Regelungen über bienenschädigende Herbizide im BGBl


Vor kurzem ist ein BG, mit dem das PflanzenschutzmittelG geändert wird, im BGBl I (2013/143, ausgegeben am 31. 7. 2013) kundgemacht worden. Der Nov sind bekanntlich intensive mediale Diskussionen vorausgegangen.

Nach dem Verbot bienenschädlicher Pflanzenschutzmittel mit Neonicotinoiden in der EU ab Dezember 2013 wird mit der Novelle des PMG auch in Österreich ein Neonicotionoid-Verbot ab Oktober 2013 erlassen, das für das ab Juli ausgesäte Wintergetreide (Winterweizen, Winterdinkel, Wintertriticale und Winterroggen) gilt. Bereits mit 1. 8. 2013 verboten wird das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosate hinsichtlich der Indikation „Sikkation“ (Abtötung von Kulturpflanzen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte), sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist. Die entsprechenden Einträge im Pflanzenschutzmittelregister sind aus Gründen der Rechtsklarheit vom Bundesamt für Ernährungssicherheit richtigzustellen. In der PflanzenschutzmittelV 2011 wurde bereits zur Sensibilisierung der privaten Verwender vorgesehen, dass mit 1. 1. 2014 Pflanzenschutzmittel nicht im Lebensmitteleinzelhandel oder in Form der Selbstbedienung verkauft werden dürfen (vgl BGBl II 2013/198).

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