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Seveso III-RL im ABl kundgemacht


Vor kurzem ist – nach der formalen Zustimmung des Ministerrates – die in der Praxis zuletzt häufig kritisierte “Kompromissvariante” der Seveso III-RL (2012/18/EU) im ABl der EU kundgemacht worden. Die RL-Novelle diente der Anpassung des Regimes an die CLP-(Classification/Labelling/Packing)-VO 1272/2008/EG, der Anpassung der Direktive an die Industrieemissions-RL, die Aarhus-Konvention und den Vertrag von Lissabon sowie der Beseitigung redaktioneller Mängel. Die Praxis geht davon aus, dass die Zahl der in den Anwendungsbereich der Seveso-RL fallenden Anlagen in etwa gleich bleiben wird.

Der kundgemachte Rechtsakt bringt folgende wesentliche Eckpunkte, die 2013/2014 umgesetzt werden.

a) Inspektionen: Bestehende Inspektionsregeln wurden verschärft, um sicherzustellen, dass Betriebe hoher Risikostufe zumindest einmal im Jahr einer Routinekontrolle unterzogen werden und weniger riskante Industrieanlagen zumindest alle drei Jahre besichtigt werden. Die Behörden können zusätzliche Überprüfungen durchführen, so Beschwerden vorliegen oder Vorschriften offensichtlich nicht eingehalten wurden.

Um einen Dominoeffekt chemischer Unfälle durch Ausdehnung auf andere Anlagen zu vermeiden, sind die zuständigen Behörden berechtigt, zusätzliche Informationen von benachbarten Betrieben einzuholen, selbst wenn letztere nicht in den Anwendungsbereich der Seveso-Richtlinie fallen.

b) Verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung: Die RL-Novelle garantiert der Öffentlichkeit Zugang zu klar verständlichen, auch online verfügbaren Informationen über Anlagen und gewährt Bürgern ein Mitspracherecht, etwa bei Betriebserweiterungen und der Erstellung von Notfallplänen.

c) Einstufung von Chemikalien: Die neuen Bestimmen folgen einem neuen, sehr detaillierten Klassifizierungssystem für Chemikalien, das auf internationalen Standards beruht, um Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu identifizieren. Aus diesem Grund wurde Anhang I der RL neu gestaltet (betreffend Stoffe/Kategorien) und ein Ausnahmeverfahren für einzelne Stoffe und Standorte eingeführt.

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