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Stromsparen: (gesetzliches)Gebot der Stunde

Mit dem Stromverbrauchsreduktionsgesetz (SVRG) werden finanzielle Anreize zur Minderung des Stromverbrauchs in den „peak hours“ gesetzt.


Die Notfall-VO (EU) 2022/1854 verpflichtet Österreich, den Stromverbrauch zu Spitzenzeiten vom 1.12.2022 bis 31.3.2023 um 5 % gegenüber den durchschnittlichen Spitzenzeiten im Zeitraum 1.12. bis 31.3. der Jahre 2017 - 2022 zu reduzieren. Die Spitzenzeiten sind Zeiten, in denen der Stromverbrauch, der nicht aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden konnte, durchschnittlich am höchsten war.

Neben der (offenkundig unverbindlichen) Anregung freiwilliger Maßnahmen kommt ein marktbasiertes Ausschreibungsverfahren zum Einsatz, an dem Entnehmer und Aggregatoren teilnehmen können, wenn sie in der Lage sind, ihren Verbrauch zu prognostizieren und zu reduzieren. Mit der Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens, der Zuschlagserteilung, der Nachprüfung der Einsparung und der Auszahlung der Gebote wird die

Übertragungsnetzbetreiberin APG betraut, die zu diesem Zweck Teilnahmeverträge mit gesetzlich umschriebenem Mindestinhalt mit den Bietern abzuschließen hat.

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