Die hohen Gas- und Strom-Preise werden zur Gefahr für den europäischen Wirtschaftsstandort und könnten zur gesellschaftlichen Zerreißprobe werden. Die EU und Österreich versuchen gegenzusteuern.
Gleich mehrere Rechtsakte – manche davon noch in der gesetzgeberischen Pipeline – sollen die Abhängigkeit von russischem Erdgas reduzieren und den explodierenden Großhandelspreisen gegensteuern:
EU Strompreisbremse: Die Kommission schlägt vor, dass „inframarginale“ Strompreise – das ist jener Preisanteil, der über dem festgelegten Maximalwert (die Kommission schlägt € 180 pro MWh vor) liegt – zeitlich befristet abgeschöpft und an die Endkunden rückgeleitet werden. Zudem soll eine spezielle Steuer auf Extragewinne von fossilen Energieunternehmen eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen setzen, um den Stromverbrauch um 10 % zu senken.
Einsparverpflichtung Gas: Nach der Verordnung (EU) 2022/1369 sollen die Mitgliedstaaten (zunächst freiwillig) ihren Gasverbrauch um 15 % reduzieren. Geschützte Verbraucher (zB Haushalte) sind von einer etwaigen Gasrationierung ausgenommen.
Energielenkung: Der Vorschlag einer Energielenkungsverordnung, die Großabnehmer, Fernwärmeunternehmen und KWK-Anlagen dazu verpflichtet hätte, die anlagentechnische Fähigkeit herzustellen, von Erdgas auf einen anderen Energieträger umzustellen, hat (noch) nicht die notwendige 2/3 Mehrheit im Nationalrat-Hauptausschuss erlangt.
Gasdiversifizierungsgesetz: Die Umrüstung von Anlagen auf den alternativen Betrieb mittels anderer Energieträger wird finanziell gefördert. Die für die Anwendung notwendigen Förderrichtlinien sind aber noch ausständig.
Erdgasspeicher: Um dem Leerstand von Erdgasspeichern entgegenzutreten, wurde im GWG 2011 – neben anderen „speicherrelevanten“ Bestimmungen – das „Use-it-or-lose-it“-Prinzip eingeführt: Wer den Speicher nicht befüllt, dem wird die Kapazität entzogen.