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VO 453/2010/EU – REACH neu: Anpassung des Sicherheitsdatenblatts an den GHS-Standard

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Mit der gegenständlichen Verordnung wird Anhang II der REACH-VO 1907/2006/EG zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe geändert. Hintergrund ist die Überführung der dort normierten Vorgaben für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts für chemische Stoffe in das im Rahmen der Vereinten Nationen entwickelte GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals).

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Mit der VO 1272/2008/EG wurde bereits die Harmonisierung der Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen als „gefährlich“ unter Berücksichtigung des GHS in die Wege geleitet. Die Neuklassifizierung nach GHS wird für Stoffe ab 1. Dezember 2010 und für Gemische ab 1. Juni 2015 erforderlich sein.

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Anhang II der REACH-VO, der die Anforderungen an das für die eingestuften Substanzen zu erstellende Sicherheitsdatenblatt enthält, war deshalb aus Gründen der Kohärenz an die geänderte Systematik nach dem GHS anzupassen. Dies ist nun mit der gegenständlichen VO 453/2010/EU geschehen, welche die Vorgaben der VO 1272/2008/EG in Aufbau und Inhalt des Sicherheitsdatenblatts einbezieht.

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Für das Wirksamwerden der Änderungen in Anhang II der REACH-VO sind Übergangsfristen vorgesehen: Mit Wirkung vom 1. Dezember 2010 erhält dieser Anhang die Fassung des Anhangs I der VO 453/2010/EU, mit Wirkung vom 1. Juni 2015 die Fassung des Anhangs II der VO 453/2010/EU. Diese Übergangsfristen und die damit verbundenen Inhalte des Sicherheitsdatenblatts entsprechen dem zeitlich gestaffelten In-Kraft-Treten des GHS nach der VO 1272/2008/EG für Stoffe bereits ab 1. Dezember 2010 und für Gemische ab 1. Juni 2015.

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Im Ãœbrigen finden sich von den Lieferanten der Stoffe und Gemische zu beachtende, im Einzelnen recht detaillierte Ãœbergangsbestimmungen in Art 2 der Verordnung.

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