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2. Altlastenatlas-V-Nov 2013 kundgemacht

Am 12. 12. 2013 erfolgte mit BGBl II 2013/438 die Kundmachung einer V des BMLFUW, mit der die Altlastenatlas-V geändert wird (2. Altlastenatlas-V-Nov 2013). Die Anhänge 2 bis 4, 6 und 9 wurden erweitert. Die Änderungen treten am 1. 1. 2014 in Kraft.

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