Jetzt haben wir also auch im Abfallrecht eine Industrieunfallverordnung. Mit BGBl II 67/2018 ist die im vollen Wortlaut (Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der nähere Bestimmungen betreffend die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit Seveso-Stoffen in Seveso-Betrieben erlassen werden) Abfall-Industrieunfallverordnung erlassen worden. Inhaltlich gibt es für Seveso-Betriebe kaum etwas Neues: Sie müssen Sicherheitskonzepte und -berichte erstellen, ein Sicherheitsmanagementkonzept und interne Notfallpläne erstellen und bei Unfällen Meldungen erstatten. Nun halt auch auf Basis einer Verordnung der BMNT … text
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