top of page
Peter Sander

Aktuelle Judikatur des VwGH

1.) VwGH 14. 7. 2011, 2010/10/0092: Bei der Prüfung, ob eine Salzstreuung einer Bundesstraße (eine potentielle Waldverwüstung gem § 16 ForstG) untersagt werden kann (§ 172 Abs 6 ForstG), ist, wie sich aus § 17 Abs 3 ableiten lässt, dem Schutz und der Erhaltung des Waldes keine absolute Priorität einzuräumen, sondern auch die mögliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen bzw die Gefahren für Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern zu berücksichtigen.\ \ 2.) VwGH 30. 6. 2011, 2009/07/0151 hat kürzlich zum Verhältnis von § 121 WRG (Kollaudierung) und § 138 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag) Stellung genommen: Ein im Zuge eines Überprüfungsverfahrens wahrgenommener konsenswidriger Sachverhalt, der mit dem bewilligten Projekt in einem technisch sachnahen Zusammenhang steht, ist nicht zum Gegenstand eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 WRG zu machen, sondern nach der Regelung des § 121 Abs 1 WRG zu behandeln, weil es auch eine im Gesetz vorgesehene Funktion des Überprüfungsbescheides ist, die Beseitigung wahrgenommener Abweichungen vom Konsens zu veranlassen, sodass insoweit die spezielle Norm des letzten Halbsatzes des ersten Satzes des § 121 Abs 1 WRG die Anwendbarkeit des § 138 WRG verdrängt.\ \ 3.) Errichtung eines Schweinestalls im Dorfgebiet – Einwendungen: VwGH 6. 7. 2011, 2010/06/0159 hat ausgesprochen, dass die Baulandkategorie Dorfgebiet (hier iSd stmk BauG) grundsätzlich keinen Immissionsschutz gewährt. Nachbarn können allerdings gegen die Errichtung eines Schweinestalls Einwendungen (hier betr Geruchsbelästigungen) gem § 13 Abs 12 Stmk BauG idF vor LGBl 2008/88 (Ortsüblichkeit) geltend machen, sodass ihm im Ergebnis dennoch ein gewisser Immissionsschutz zukommt. Ortsüblichkeit wird etwa dann anzunehmen sein, wenn bereits ein Betrieb mit vergleichbaren nachbarrelevanten Geruchsimmissionen aus bau- und raumordnungsrechtlicher Sicht rechtmäßig vorhanden ist, und zwar auch dann, wenn die rechtmäßig bestehende Immissionsbelastung über das in der Widmung Dorfgebiet zulässige Ausmaß an Geruchsimmissionen hinausgeht und die zusätzlichen projektbedingten Immissionen dieses Istmaß an Geruchsimmissionen unberührt lassen.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Aktuelle Judikatur

1.) EGMR 5. 12. 2013, appl Nr. 52806/09, Vilnes ua / Norwegen (staatliche Schutzpflichten, Art 8 Abs 1 EMRK) Verletzung von Art 8 EMRK...

Aktuelle Rechtsprechung

VwGH 24.11.2016, Ro 2014/07/0020 \ \ Relevante Norm: WRG\ \ Voraussetzungen für Enteignung nach § 63 WRG: Der Gerichtshof ruft in...

KEC_Logo_Vektor.jpg
rms4BIZ_Logo-CMYK_pfa.png
NHP GmbH Logo RGB.jpg

PARTNER

TERMINE

SPONSOREN

KATEGORIEN

sramek-236px-x-46px.jpg
diepresse.png
LN_horizontal_4color_ppt_11.jpg
Luftreinhalterecht.jpg
Logo Umweltrechtsblog.png
Recht der Umwelt.gif
bottom of page