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Aktuelle Judikatur mit Umweltrechtsbezug in Leitsätzen

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Relevante Norm: Ktn NSchG;\ Anlässlich der Beschwerde des Naturschutzbeirats gegen ein Kraftwerksprojekt: IkF erwartete der VwGH keine nachhaltige Beeinträchtigung des Gefüges des Haushaltes der Natur im betroffenen Lebensraum. Die Population der Wasseramsel bleibe trotz des bewilligten Projekts in einem günstigen Erhaltungszustand.

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Relevante Norm: ForstG;\ Bezüglich der Abweisung eines Antrags auf Rodungsbewilligung: Eine geplante Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs wäre bei der Interessenabwägung gem § 17 Abs 3 ForstG nur zu berücksichtigen, wenn sie im Interesse der Existenzsicherung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe und damit im Interesse der Agrarstrukturverbesserung liegt. Laut VwGH stellt der landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetrieb des Bf in concreto keine derartige Agrarstrukturverbesserung dar

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Relevante Norm: ForstG;\ Im Zusammenhang mit der Abweisung von Anträgen des Bf auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen gem § 81 Abs 1 lit c ForstG: Die Düngung des Folgebestandes aus Fichtenballenpflanzen sei keine geeignete Maßnahme im Sinne dieser Norm.

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Relevante Normen: WRG; AVG;\ Der VwGH hielt fest, dass für den Eintritt der „Präklusion“ die persönliche Ladung einer Partei genügt. Während des gesamten Verfahrens wurden vom Bf keine Einwendungen iZm der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte erhoben. In Folge dessen konnte eine Verhandlung in slowenischer Spracheunterbleiben.

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VwGH 24.11.2016, Ro 2014/07/0020 \ \ Relevante Norm: WRG\ \ Voraussetzungen für Enteignung nach § 63 WRG: Der Gerichtshof ruft in Erinnerung, dass eine Enteignungnach § 63 WRG grundsätzlich vorausse

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