top of page

Aktuelle Judikatur mit Umweltrechtsbezug in Leitsätzen

1)     VwGH 28.02.2013, 2010/07/0010\ \ Relevante Normen: UVP-G; WRG;\ Bezüglich eines Antrags auf Bestellung von Dienstbarkeiten auf im Eigentum des Bf stehenden Grundstücken für die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen: Die Berufung gegen den Abspruch über die Entschädigung war von der Berufungsbehörde zurückzuweisen. Ein Zwangsrecht darf laut Gerichtshof nicht ohne eine diese Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung eigeräumt werden.\ \ 2)     VwGH 28.02.2013, 2010/07/0026\ \ Relevante Normen: UVP-G; WRG;\ Betreffend eine Zwangsrechtseinräumung iZm der Errichtung einer Wasserkraftanlage: Die Beurteilung des zu prüfenden öffentlichen Interesses am Projekt und der gebotenen Interessensabwägung war nicht zu beanstanden. Weiters wurde festgehalten, dass differenzierende Kostenersatzregelungen in verschiedenen Verfahrensbereichen nicht gleichheitswidrig sind.\ \ 3)     VwGH 28.02.2013, 2012/07/0014\ \ Relevante Norm: WRG;\ Anlässlich einer wasserrechtliche und naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Forststraße stellte der VwGH fest, dass eine Parteistellung der mitbeteiligten Partei aufgrund der Beeinträchtigung einer Quellnutzung gegeben sei. Abgrenzungskriterium der technischen Sachnähe wurde in der Bescheidbegründung nicht berücksichtigt. Der rechtsrichtige Weg zur Beseitigung der festgestellten Mängel wäre ein Auftrag nach § 121 WRG und nicht ein solcher nach § 138 WRG.\ \ 4)     VwGH 18.03.2013, 2012/05/0056\ \ Relevante Normen: Wn Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und KlimaanlagenG; Wn KehrVO;\ Bezüglich eines Antrag, die Anzahl der jährlichen Kehrungen „mit 0“ und das Intervall für die Überprüfung des Kamins mit 25 Jahren festzusetzen, sprach der VwGH aus, dass Sinn und Zweck der Pflicht zur periodischen Überprüfung sei, der Entstehung von Bränden und sonstigen Gefahren durch eine Feuerungsanlage entgegenzuwirken, sowie allfällige baulichen Mängel festzustellen. Dies sei auch bei nur geringer Benützung oder Beanspruchung sachlich gerechtfertigt.\ \ 5)     VwGH 21.03.2013, 2011/10/0140\ \ Relevante Norm: ForstG;\ Anlässlich der Erteilung einer dauernden Rodungsbewilligung: Der an der Waldfläche dinglich Berechtigte ist Partei im Rodungsverfahren. Die Holz- und Streubezugsrechte der Bf wurden ikF nicht beeinträchtigt, da im Rodungsverfahren nur die Auswirkungen, die sich aus der Rodung selbst ergeben, zu beachten sind.\ \ 6)     VwGH 21.03.2013, 2012/10/0076\ \ Relevante Norm: Stmk NaturschutzG;\ Im Zusammenhang mit der naturschutzrechtliche Bewilligung für den Umbruch einer Wiese in einem Europaschutzgebiet: Die Umwandlung einer zu einem geschützten Lebensraumtyp gehörenden landwirtschaftlich genutzten Wiese in einen Weingarten ist laut VwGH keine Maßnahme der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung. Die belangte Behörde führte ikF nicht aus, dass an einer Umwandlung einer geschützten Mähwiese in einen Weingarten ein zwingendes öffentliches Interesse bestehe und keine zumutbaren Alternativen bestünden.\ \ 7)     EuGH 18.04.2013, Rs C-463/11 (L/M)\ \ Betroffener Rechtsakt: Art 3 Abs 4 und 5 Richtlinie 2001/42/EG – Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme\ Bestimmung der Art von Plänen, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben – Bebauungspläne ‚der Innenentwicklung‘, die nach den nationalen Rechtsvorschriften von einer Umweltprüfung ausgenommen sind – Falsche Beurteilung der qualitativen Voraussetzung der ‚Innenentwicklung‘ – Keine Auswirkung auf die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans – Beeinträchtigung der praktischen Wirksamkeit der Richtlinie

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Aktuelle Judikatur

1.) EGMR 5. 12. 2013, appl Nr. 52806/09, Vilnes ua / Norwegen (staatliche Schutzpflichten, Art 8 Abs 1 EMRK) Verletzung von Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens); Verabsäumung

Aktuelle Rechtsprechung

VwGH 24.11.2016, Ro 2014/07/0020 \ \ Relevante Norm: WRG\ \ Voraussetzungen für Enteignung nach § 63 WRG: Der Gerichtshof ruft in Erinnerung, dass eine Enteignungnach § 63 WRG grundsätzlich vorausse

bottom of page